Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortlich / Herausgeber
JSK - Büroservice Augsburg
Jens Steffen Karschen
Gögginger Straße 32
86159 Augsburg
Tel.: 0821 / 25 94 83 7
Fax: 0821 / 25 94 83 7
Mobil: 01577 / 32 06 96 4
www: jsk-bueroservice.de
E-Mail: info@jsk-bueroservice.de
UmStIdNr.: 103/234/80511
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigungen. Für das
jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Jens
Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) ist berechtigt, bei Nichteinhaltung
der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, vorliegende Aufträge bis
zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu
stornieren.
Lieferung
Für alle eingehenden Aufträge, die nicht gesondert bestätigt werden, gelten die
Lieferscheine oder Rechnungen als Auftragsbestätigung. Werden mit Aufträgen
Liefertermine genannt, so gelten diese nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch
Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK).
Preise
Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden. Die
Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung, zahlbar
innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug von Skonto. Im Einzelfall behält sich der Jens
Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) vor, Leistungen per Barkasse oder
Nachnahme durchzuführen. Bei Privatkunden erfolgt die Lieferung grundsätzlich
nur gegen Barkasse oder Nachnahme. Dem Jens Steffen Karschen Büroservice
Augsburg (JSK) steht das Recht zu, in Verzug befindliche Kunden von weiteren
Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen
wurden. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Bei
Aufträgen, die via Internet oder per Fax abgeschlossen wurden, erteilt der
Auftraggeber dem Auftragnehmer Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK)
eine Einzugsermächtigung.
Eigentumsvorbehalt
Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) behält sich das Eigentum an der
dem Kunden erbrachten Dienstleistung und Lieferungen bis zur vollständigen
Bezahlung vor. Sämtliche Liefer- und Leistungsvereinbarungen müssen schriftlich
vereinbart werden. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per Post, E-Mail
oder Fax. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen nicht
rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist dementsprechend. Der Kunde ist
berechtigt, bei Nichteinhaltung der zugesagten Lieferfrist dem Jens Steffen
Karschen Büroservice Augsburg (JSK) eine Nachfrist zu setzen. Wird die Nachfrist
nicht eingehalten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Jens
Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) ist zu Teillieferungen berechtigt,
es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden. Im Fall von
technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt hat der Kunde kein
Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder
Lieferverzögerungen des Vertrages.
Rücktritt
Tritt ein Kunde von seinem Auftrag von Dienstleistungen zurück, so muss der
Kunde für den entgangenen Gewinn bzw. schon erstellte Schreibarbeiten eine
pauschale Entschädigung des kalkulierten Rechnungsbetrages zahlen. Reklamationen
werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung gemeldet
werden. An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der
Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder
Ersatzleistung beschränkt. Der Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK)
haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz
entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal 5 % vom Auftragswert pauschal
festgesetzt. Für Fehler in den Schreibarbeiten wird keine Haftung übernommen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit
der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
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