Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verantwortlich / Herausgeber
JSK - Büroservice Augsburg
Jens Steffen Karschen
Gögginger Straße 32
86159 Augsburg

Tel.: 0821 / 25 94 83 7
Fax: 0821 / 25 94 83 7
Mobil: 01577 / 32 06 96 4
www: jsk-bueroservice.de
E-Mail: info@jsk-bueroservice.de

UmStIdNr.: 103/234/80511

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines
Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigungen. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu stornieren.

Lieferung
Für alle eingehenden Aufträge, die nicht gesondert bestätigt werden, gelten die Lieferscheine oder Rechnungen als Auftragsbestätigung. Werden mit Aufträgen Liefertermine genannt, so gelten diese nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK).

Preise
Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden. Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug von Skonto. Im Einzelfall behält sich der Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) vor, Leistungen per Barkasse oder Nachnahme durchzuführen. Bei Privatkunden erfolgt die Lieferung grundsätzlich nur gegen Barkasse oder Nachnahme. Dem Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) steht das Recht zu, in Verzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Bei Aufträgen, die via Internet oder per Fax abgeschlossen wurden, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) eine Einzugsermächtigung.

Eigentumsvorbehalt
Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) behält sich das Eigentum an der dem Kunden erbrachten Dienstleistung und Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Sämtliche Liefer- und Leistungsvereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per Post, E-Mail oder Fax. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist dementsprechend. Der Kunde ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der zugesagten Lieferfrist dem Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) eine Nachfrist zu setzen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden. Im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen des Vertrages.

Rücktritt
Tritt ein Kunde von seinem Auftrag von Dienstleistungen zurück, so muss der Kunde für den entgangenen Gewinn bzw. schon erstellte Schreibarbeiten eine pauschale Entschädigung des kalkulierten Rechnungsbetrages zahlen. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung gemeldet werden. An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Der Jens Steffen Karschen Büroservice Augsburg (JSK) haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal 5 % vom Auftragswert pauschal festgesetzt. Für Fehler in den Schreibarbeiten wird keine Haftung übernommen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.